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KURZPORTRAIT
Unter dem Namen SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN besteht eine selbständige Anstalt des Kantons Schaffhausen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Angebot richtet sich nach den individuellen Bedrüfnissen der Schülerinnen und Schüler und den kantonalen und interkantonalen Richtlinien und Vereinbarungen.
Schulische Bereiche
- Bereich Sprach- und Hörbehinderung
Kinder mit schweren Sprach-, Sprech- und Kommunikationsstörungen sowie Störungen des Schriftspracherwerbs und Hörbehinderungen leichten und mittleren Grades
- Bereich Geistige Behinderung
Kinder und Jugendliche mit geistiger resp. mehrfacher Behinderung
- Bereich Körperliche Behinderung
Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung
- Bereich Integrative Sonderschulung
Kindern und Jugendlichen aller Anspruchsgruppen im hochschwelligen Bereich wird durch ergänzende und gezielte Förderung durch entsprechende Fachkräfte eine integrative Schulung in der Regelschule ermöglicht.
Einführung Förderplanung nach ICF
Seit anfangs 2010 führen wir in allen pädagogischen Bereichen die Förderplanung nach ICF ein.
ICF steht für Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit und ist ein weltweit anerkanntes, das Kind und seine Umwelt erfassendes Modell der Weltgesundheitsorganisation WHO. Vieles deutet darauf hin, dass sich dieses Modell gesamtschweizerisch durchsetzen wird. Auch in den Regelschulen des Kantons Schaffhausen spielt dieses Modell eine Rolle. Alle in Pädagogik ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in diese spezifische Förderplanung eingeführt. Bei der Erarbeitung des Prozesses sind auch Vertretungen der Eltern und andere Partner unserer Schule beteiligt. Die interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich wird uns bei der Einführung unterstützen. Förderplanung wird zukünftig gezielt mit den Eltern und unseren verschiedenen Fachbereichen einheitlich durchgeführt. Die zum Teil grosse Anzahl an jeweiligen Fachberichten und die damit einhergehende, manchmal fehlende Abstimmung kann so auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Die Schulleitungen werden die pädagogischen Prozesse auch anhand einer dafür speziell eingerichteten Software verfolgen und gegebenenfalls unterstützend eingreifen können. Wir erhoffen uns durch die neue Förderplanung weiter eine Verbesserung in der Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche und der Eltern und damit eine breite Abstützung und ein gemeinsames Vorgehen bei der zukünftigen Förderplanung. Jeder Schüler, jede Schülerin wird in seiner Ganzheit erfasst, die Förderplanung entsprechend den individuellen Bedürfnissen erstellt.
Weitere Angebote
Die Schulung beinhaltet jeweils auch die weiteren notwendigen
medizinisch/pädagogisch-therapeutischen Massnahmen wie Physiotherapie,
Ergotherapie, Logopädie, Rhythmik etc.
Die ausserschulischen Angebote
- Internatsleistungen für Kinder- und Jugendliche mit einer Behinderung
- Schulergänzende Betreuung (Tagesschulangebot) für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
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